Gemeinde Salem

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Hochwassergefahrenkarte

Seit dem 30.06.2014 sind die vom Land Baden-Württemberg erarbeiteten Hochwassergefahrenkarten im Internet unter

Link zur Hochwassergefahrenkarte 

abrufbar. Die Hochwassergefahrenkarten stellen die Flächen dar, die bei einem Hochwasser, das statistisch einmal in 10, 50 oder 100 Jahren zu erwarten ist, überflutet werden. Hierbei wurden jedoch nicht alle Gewässer betrachtet, sondern nur Flussgebietseinheiten mit einem signifikanten Hochwasserrisiko. Im Bereich der Gemeinde Salem handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Flächen entlang der Deggenhauser Aach, der Salemer Aach, des Stefansfelder Kanals sowie der Zuflüsse Mühlbach und Hangenbach.

Diese Hochwassergefahrenkarten können weitreichende Auswirkungen für die betroffenen Grundstücke bzw. deren Eigentümer haben. Nach Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes für Baden-Württemberg am 01.01.2014 gelten z. B. Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, automatisch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet, in dem z. B. die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen grundsätzlich verboten ist.

Bei Fragen zu den Hochwassergefahrenkarten können Sie sich an das Amt für Wasser- und Boden-schutz im Landratsamt Bodenseekreis, Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen (Tel.: 07541/2045-5179) oder an das Bauamt der Gemeinde Salem, Am Schlosssee 1, 88682 Salem (Tel.: 07553/823-56 oder -57) wenden.

Eine Kompaktinformation zum Thema „Eigenvorsorge für den Hochwasserfall“  und weitere Kompaktinformationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (www.hochwasserbw.de) unter der Rubrik „Kompaktinformationen“.