Gemeinde Salem

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Aktuelles aus Salem

Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2024 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 abgestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit den Angaben über die Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in diesem Mitteilungsblatt.
 

Wahlberechtigte – Wahlbenachrichtigung
 
Am Abend des 13.04.2024 werden alle wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister in das Wählerverzeichnis übertragen. Daraus werden die Wahl-benachrichtigungen aufbereitet, gedruckt und voraussichtlich Anfang Mai zum Versand gebracht.
 
Wir gehen davon aus, dass die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten bis zum zweiten Mai-Wochenende zugestellt werden. Letzter gesetzliche Zustellungstag ist der 19.05.2024.
 

Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahlen
 
Im Vergleich zu anderen Wahlen haben die Kommunalwahlen ihre Besonderheiten. Die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte werden den Wahlberechtigten bereits im Vorfeld der Wahl zugesandt. Diese Stimmzettel sind für die Urnenwahl bestimmt. Sie können sie zu Hause in Ruhe ausfüllen und am 09.06.2024, dem Wahltag, ausgefüllt in Ihr Wahllokal mitbringen.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Briefwahlunterlagen handelt. Briefwahlunterlagen werden Ihnen nur auf Antrag und gesondert zugestellt.
 
Dies bedeutet, dass Briefwählern die Stimmzettel für die Kommunalwahlen doppelt zugesandt werden. Bei den vergangenen Kommunalwahlen hat dies teilweise für Unverständnis gesorgt. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe handelt und somit verbindlich vorgeschrieben ist. Die Gemeinde hat hierauf keinen Einfluss.
 
Der Stimmzettel für die Europawahl wird bei der Urnenwahl im Wahllokal ausgehändigt.
 

Ab wann ist die Briefwahlbeantragung möglich?
 
Sobald die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugesandt wurden, kann Briefwahl beantragt werden.
 
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, wenn alle Stimmzettel (Europawahl, Kreistag und Gemeinderat) vorliegen. Derzeit gehen wir davon aus, dass dies ab Mitte Mai sein wird.
 
 
Ihr Wahlamt