Ortsreferenten
Aufgaben der Ortsreferenten
Die Ortsreferenten sind Ehrenbeamte der Gemeinde. Sie werden im Rahmen einer Gemeinderatssitzung auf Vorschlag der Bürgerschaft vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der Ortsreferenten dauert im Normalfall 5 Jahre. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Repräsentation und Vertretung des Bürgermeisters u. a. bei Geburtstagen und Hochzeitsjubiläen.
- Ansprechpartner für Bürger und Vereine, Förderung des Kontakts zwischen Bürgern des Teilortes und zentraler Verwaltung.
- Mitwirkung bei Wahlen als Wahlvorsteher.
Sie sind während ihrer Amtszeit vom Bürgermeister zu Ehrenbeamten der Gemeinde ernannt. Die Ortsreferenten werden im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vom Gemeinderat gewählt.
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