Gemeinde Salem

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Breitbandausbau in der Gemeinde Salem

Ziele

Die Gemeinde Salem sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden und der freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung.

Bereits im Jahr 2010 wurden die Ortsteile Oberstenweiler, Mittelstenweiler, Buggensegel und Grasbeuren über das Förderprogramm ELR mit einem FTTC Netz aufgerüstet.
Im Jahr 2012/2013 erfolgte der Ausbau von Rickenbach, Tüfingen und Baufnang über das gleiche Förderprogramm.
Bis auf vereinzelte Liegenschaften in den Ortsteilen Leutkirch, Beuren, Oberstenweiler, Mittelstenweiler, Grasbeuren und Buggensegel sind 96% der Haushalte mit mind. 30Mbit/s über FTTC oder Koaxial versorgt.

Die Bundesregierung hat im April 2021 die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland „Graue-Flecken-Programm“ auf den Weg gebracht.
Hierbei sollen alle Bereiche gefördert werden, welche unter 100 Mbit/s versorgt sind. Dies sind in der Gemeinde Salem ca. 41% der Haushalte.

Projektfortschritt

Die Gemeinde Salem hat im Juni 2021 einen Förderantrag für die Beratungsleistungen beim Bund zur „Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Am 26.08.2021 wurde die Zusage zur Förderung von Beratungsleistungen erteilt. Hierbei werden Beratungsleistungen bis zum Höchstbetrag von 50.000,00 € zu 100% gefördert. Die Firma BK Teleconsult GmbH wurde im September 2021 mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens, der Ermittlung der Versorgungssituation, der Analyse der Ist-Situation und der Entwicklung für das weitere Vorgehen, dem Förderantrag für das „Graue Fleckenprogramm und der Beantragung zur Kofinanzierung durch das Land Baden-Württemberg beauftragt.

Ein kommunaler Ausbau kann nur in den Bereichen erfolgen, in denen eine Unterversorgung existiert und kein anderer Versorger einen Eigenausbau in den nächsten drei Jahren angekündigt hat. Der Ausbau erfolgt durch FTTB (Fibre to the building – Glasfaser bis ins Gebäude), weil die Bandbreiten über 100 MBit/s durch FTTC nicht flächendeckend erreicht werden können. Um den Bedarf zu ermitteln wurde das Markterkundungsverfahren als erster Schritt durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren wurde im Dezember 2021 abgeschlossen.

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass ca. 1.460 Adressen förderfähig sind. Die Adressen erstrecken sich über alle 11 Gemeindeteile. Durch Nachschärfung im weiteren Projektverlauf haben sind mittlerweile 1.628 Adressen als förderfähig herausgestellt.

Im August 2022 erfolgte ein öffentlicher europaweiter Teilnahmewettbewerb auf welchen sich zwei Anbieter beworben haben. Nach positiver Prüfung der Eignung der beiden Anbieter wurden diese im Oktober 2022 aufgefordert ein erstes indikatives Angebot zu unterbreiten.

Am 23. November 2022 fanden die Bieter- und Verhandlungsgespräche mit den zwei Anbietern im Rathaus Salem statt. Im Nachgang zu den Bietergesprächen wurden die Unternehmen aufgefordert, finale rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Mit Ablauf der Angebotsfrist am 25.01.2023 lagen zwei finale Angebote vor.

Nach erfolgreicher Wirtschaftsprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsbüro erfolgte die Vergabe der Arbeiten durch den Gemeinderat Salem am 13.02.2023 (vorbehaltlich der Vorlage des endgültigen Förderbescheides) an die Netcom BW aus Ellwangen .

Der Baubeginn für die Maßnahme muss gemäß Zuwendungsbescheid bis 01.12.2023 erfolgen und die Maßnahmen sind spätestens bis zum Dezember 2025 abzuschließen. 

Haushalte, die in einem Versorgungsgebiet der Vodafone (ehemals Unitymedia bzw. Kabel-BW) liegen, sind vom weiteren Ausbau nicht betroffen. Diese Bereiche sind nicht förderfähig, weil diese Gebiete als versorgt gelten und somit nicht weiter über das Förderprogramm ausgebaut werden dürfen. Dies trifft für die Kernbereiche der Ortsteile Beuren, Weildorf, Stefansfeld und Mimmenhausen zu.


Förderung

Am 16.03.2022 wurde von der Gemeinde Salem beim Projektträger Breitbandförderung des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus

der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) ein Antrag auf Fördermittel gestellt, welcher am 02.06.2022 mit einem vorläufigen Förderbescheid bewilligt wurde. Ebenso wurde noch ein weiterer Förderantrag am 06.07.2022 auf Ko-Finanzierung aus Landesmittel beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg in Stuttgart im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gestellt. Dieser Antrag wurde am 11.10.2022 bewilligt.

Die Antragsverfahren sind zweistufig. Der vorläufige Bescheid basiert auf einer Kostenschätzung durch das Büro BKT mittels einer Masterplanung.

Nach den Ausschreibungsergebnissen wird der vorläufige Zuwendungsbescheid hinsichtlich der Ausbaukonzeption und Investitionskosten konkretisiert. Abschließend gewährt der Projektmittelgeber einen Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe.

Für den Ausbau des Glasfasernetzes stehen der Gemeinde Salem somit Fördermittel in vorläufiger Höhe, von Bund und Land, wie folgt zur Verfügung:

  • Bundesförderung: ca. 4,8 Mio.€
  • Landesförderung: ca. 3,8 Mio.€

Derzeit wird der Antrag zur Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe an den Fördergeber vorbereitet.

Die Gemeinde Salem möchte sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ministerium für Inneres, für Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg für die Unterstützung des kommunalen Breitbandausbaus und die in Aussicht gestellten Fördermittel bedanken. Ein weiterer Dank gilt dem Projektträger pwc.

Weitere Informationen unter: https://gigabit-projekttraeger.de/

Veröffentlichung als pdf

Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung: Herr Andre von Holten.