Gemeinde Salem

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Hinweis auf die Meldepflicht für Vermieter von Ferienwohnungen und -zimmern

Die Gemeindeverwaltung möchte darauf hinweisen, dass für Vermieter von Ferienunterkünften die Meldepflicht im Sinne des Kommunalabgabegesetzes gilt, wonach die Kurtaxe eingezogen und abgeführt werden muss. Dabei spielen weder die Kanäle, über die die Übernachtungsmöglichkeit angeboten wird (z.B. airbnb, ebay-Kleinanzeigen, etc.), noch die Häufigkeit der Vermietung eine Rolle. Die Pflicht zu melden besteht ab der ersten Übernachtung.

Weitere Informationen finden Sie in der Kurtaxe-Satzung.

Wer seiner Meldepflicht daher nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Deshalb ist zu beachten:

  • der Gast ist per Meldeschein an die Gemeindeverwaltung zu melden
  • es fällt eine Kurtaxe von April bis Oktober von 1,00 €/ Nacht je volljährigem Gast an

Die Meldeschein-Vordrucke/Gästekarten sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Salem, Am Schlosssee 1, 4. OG, Zimmer 4.02, Tel. 07553 823-90 oder per E-Mail an sabrina.wesle(@)salem-baden.de.

 

Bitte füllen Sie das folgende Formular zur Anmeldung Ihrer Ferienwohnung aus

Anmeldung einer Ferienwohnung