Gemeinde Salem

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Ferienunterkunft anmelden: Das müssen Vermieter beachten!

Es gibt viele gute Gelegenheiten und Gründe eine Ferienunterkunft zu vermieten. Doch was muss ich dabei beachten?

 

Die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft ist bei der Gemeindeverwaltung Salem anzumelden. Erkundigen Sie sich VOR der Vermietung Ihrer Ferienunterkunft bei der Gemeindeverwaltung über den Ablauf der Anmeldung und planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit ein.

 

Das Merkblatt informiert über die drei wichtigsten Aspekte der legitimen Vermietung Ihrer Ferienunterkunft:

 

1. Ist eine Ferienwohnung genehmigungspflichtig?

 

Ja, sobald Sie eine Immobilie anders nutzen möchten, als es in der ursprünglichen Baugenehmigung festgelegt wurde, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Da nicht jeder Wohnraum für die Vermietung an Feriengäste geeignet ist, ist jede Umnutzung von Wohnraum in eine Ferienwohnung, auch ohne bauliche Veränderung, genehmigungspflichtig.

Der Antrag auf „Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren“ ist zusammen mit den Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.

 

Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/bauen-wohnen/zulaessigkeit-von-bauvorhaben/vereinfachte-baugenehmigung/

 

Den Antrag zur vereinfachten Baugenehmigung finden Sie hier

https://www.bodenseekreis.de/fileadmin/03_umwelt_landnutzung/bauen_wohnen/downloads/zulaessigk_bauvorhaben/antrag_baugenehmigung_vereinfachtes_verfahren.pdf

 

Weitere Informationen zur Nutzungsänderung von Wohnraum in eine Ferienwohnung erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde Salem, Am Schlosssee 1, 88682 Salem.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Elke Möllenhecker | Telefon: 07553 823-51
Mail: elke.moellenhecker(@)salem-baden.de

 

2. Muss ich meine Ferienunterkunft bei der Gemeinde anmelden?

 

JA, die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft ist bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt im Vorzimmer des Bürgermeisters, Am Schlosssee 1, 88682 Salem (im Rathaus).

 

Ihre Ansprechpartnerinnen: Cindy Wurst und Madlene Tavit I Telefon: 07553 823-90 und -91

Mail: cindy.wurst(@)salem-baden.de I madlene.tavit(@)salem-baden.de

 

3. Bedarf es für die Vermietung einer Ferienunterkunft einer Gewerbeanmeldung?

 

Nach Ordnungsrecht besteht eine Gewerbeanzeigepflicht, d.h. ein Vermieter von Ferienunterkünften muss die private Vermietung gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt anzeigen. Diese Anzeige hat lediglich deklaratorischen Charakter. Sie ist von keinerlei Voraussetzungen abhängig. Das Gewerbeamt gibt diese Meldung z. B. an das Finanzamt weiter, das dann wiederum prüft, inwieweit der Vermieter steuerlich veranlagt wird oder nicht.

 

Die Gewerbeanzeigepflicht ENTFÄLLT nur in den Fällen, bei denen der geschäftliche Umfang der Vermietung vernachlässigenswert gering, insbesondere auch zeitlich beschränkt ist. Wo konkret die Grenze zu einer „Bagatellvermietung" liegt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Bagatellfall liegt jedenfalls nicht vor, wenn durchgängig acht Betten angeboten werden oder der Beherbergungsbetrieb zusätzlich zur Vermietung Serviceleistungen wie Frühstück, Halb- oder Vollpension, Bettenmachen, tägliche Reinigung der Zimmer, periodischer Wäschewechsel, Transferleistungen oder Brötchenservice anbietet. Denn auch ein Beherbergungsbetrieb mit nur wenigen Betten kann ganz erhebliche Umsätze und Gewinne erzielen, die durchaus die Annahme eines Gewerbebetriebes rechtfertigen.

 

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für Beherbergungsbetriebe ist nicht notwendig.

 

Das ORDNUNGSAMT der Gemeinde Salem, Am Schlosssee 1, 88682 Salem erteilt Auskünfte zur Gewerbeanmeldung und übernimmt diese gegebenenfalls.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Elke Ritsch I Telefon: 07553 823-40

Mail: elke.ritsch(@)salem-baden.de