Gemeinde Salem

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Ferienbetreuung an der Fritz-Baur Grundschule in Mimmenhausen

Ferienbetreuung an der Fritz-Baur Grundschule in Mimmenhausen

 

Die Gemeinde Salem bietet in den Herbstferien, Fasnachtsferien, Osterferien, Pfingstferien und in den Sommerferien eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder der Gemeinde Salem an.

Folgende Termine werden im Schuljahr 2026/2027 angeboten:

 

Herbstferien              26.10.2026 – 30.10.2026

Fasnachtsferien        08.02.2027 – 12.02.2027

Osterferien                25.03.2027 – 02.04.2027

Pfingstferien             18.05.2027 – 21.05.2027 und 24.05.2027 – 28.05.2027

Sommerferien           29.07.2027 – 30.07.2027 und 02.08.2027 – 06.08.2027, 23.08.2027 – 27.08.2027 und 30.08.2027 – 03.09.2027, 06.09.2027 – 10.09.2027


Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der Kernzeitbetreuung der Fritz-Baur-Grundschule Mimmenhausen, Bahnhofstraße 7 statt.

Es werden zwei Zeitmodelle angeboten, die pro Tag gewählt werden können:


6 Stunden Betreuung / Tag (07.30 – 13.30 Uhr) oder

8 Stunden Betreuung/ Tag (07.30 – 15.30 Uhr)

Anmeldeformulare sind bei den Betreuungskräften der Kernzeitbetreuung, an den Grundschulen der Gemeinde und dem SBBZ sowie auf unserer Homepage: salem-baden.de erhältlich.

Die Anmeldungen sind verbindlich.

Anmeldeschluss für die Betreuung in den Herbstferien ist Freitag, der 09.10.2026.

Die Betreuungskosten betragen 15 Euro pro Tag bei 8 Stunden. 10 Euro pro Tag bei 6 Stunden. Diese werden per Lastschrift automatisch eingezogen.

Anmeldungen per E-Mail an:
schule(@)salem-baden.de

 

Anmeldeformular

Satzung über die Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung

Schulweg

Liebe Eltern,                                            

Kinder sind im Straßenverkehr besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Häufig sind sie noch nicht den Anforderungen gewachsen, die der Straßenverkehr an die Verkehrsteilnehmer stellt. Entwicklungsbedingt sehen, hören, denken und bewegen sich Kindern im Straßenverkehr anders als Erwachsene; sie sind daher auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen.
Im Wissen um diese Verantwortung, werden Sie gewiss Ihr Kind in den ersten Tagen auf seinem Schulweg begleiten und mit ihm das richtige Verhalten im Straßenverkehr üben und auf Gefahrenstellen hinweisen.
Um Sie bei dieser Aufgabe unterstützen zu können, haben wir einen Schulwegplan mit Empfehlungen erstellt, welche Sie nach eigenem Ermessen ergänzen oder ändern können.

Bitte beachten Sie auf dem Schulweg auch die folgenden Regeln:

• Der kürzere Schulweg ist nicht immer zwingend der sicherste Weg.
• Bevorzugen Sie verkehrsarme Straßen, Bereiche und Wege.
• Benutzen Sie vorhandene Gehwege oder gehen Sie, wenn solche nicht vorhanden sind, am linken oder rechten Fahrbahnrand.
• Überqueren Sie die Fahrbahn möglichst wenig.
• Muss eine Straße überquert werden, soll dies an übersichtlichen Stellen erfolgen.
• Nicht hinter parkenden Autos hervortreten, denn ein Autofahrer könnte selbst bei angepasster Geschwindigkeit nicht rechtzeitig reagieren.
• An einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) dürfen Kinder den Überweg erst betreten, nachdem sie ein Zeichen (ausgestreckte Hand) gegeben haben und das annähernde Fahrzeug tatsächlich angehalten hat. Die Kinder sollten den Blickkontakt zum Fahrer suchen.

Bespiel geben – Vorbild sein!

Wir wünschen Ihren Kindern stets einen gefahrenlosen Schul- und Heimweg.

Schulwegpläne zur Einsicht:

Schulwegplan Teilort Altenbeuren 
Schulwegplan Teilort Beuren   
Schulwegplan Teilort Buggensegel  
Schulwegplan Teilort Grasbeuren  
Schulwegplan Teilort Mimmenhausen  
Schulwegplan Teilort Mittelstenweiler  
Schulwegplan Teilort Neufrach  
Schulwegplan Teilort Oberstenweiler  
Schulwegplan Teilort Rickenbach  
Schulwegplan Teilort Stefansfeld  
Schulwegplan Teilort Tüfingen  
Schulwegplan Teilort Weildorf