Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Der strukturelle Wandel im ländlichen Raum stellt für Kommunen eine große Herausforderung dar. Um dieser Veränderung entgegenzuwirken, wurde von der Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgelegt. Am 23.05.2025 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) das Jahresprogramm 2026 ausgeschrieben. Daraus ergeben sich zahlreiche Fördermöglichkeiten für Bauwillige, die Umnutzungs- und Modernisierungsvorhaben planen. Ab sofort können Anträge bei der Gemeinde eingereicht werden.
Was ist das ELR?
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.
In den vier Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2026 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.
Warum ein Förderprogramm?
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden.
Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt). Aber auch die multifunktionale Nutzung von Gebäuden und innerörtlicher Flächen bzw. vorhandener Bausubstanz ist förderfähig, wenn die Projekte zur Belebung der Ortskerne beitragen. Dies gilt auch Projekte, die zur Reduktion der überbauten Fläche und intensiver Flächennutzung durch flächensparende Bauweise (z.B. mit Dach-/Fassadenbegrünungen zur Erhaltung der Artenvielfalt) beitragen. In diesem Programmjahr wird ein Schwerpunkt auf Investitionen zur Umnutzung von kirchlichen Gebäuden beispielsweise zu kommunalen Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen gesetzt werden.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bin-dender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird deshalb der Fördersatz um fünf Prozent-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Der Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung mit der Antragstellung zu bestätigen.
Förderschwerpunkt
Wohnen/Innenentwicklung
Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichen Wohnraum durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- Aufstockungen von Bestandsgebäuden,
- umfassende Modernisierungen,
- innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern,
- sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung ist der Neubau von Einfamilienhäusern nicht mehr förderfähig.
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts-und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe (bis zu 100 Mitarbeiter) unterstützt werden. Ach neue Organisationsformen, wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern, sind förderfähig.
Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs aus dem Ortskern, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen. Auch die Nutzung von Bestandsgebäuden/Gewerbebrachen wir prioritär gefördert.
Was bedeuten „Umnutzung“ und „Modernisierung“?
Eine Umnutzung im Sinne des ELR bedeutet: Das Gebäude mit Dach bleibt in seinem Bestand und seiner Kubatur weitgehend erhalten, z. B. wird ein ehemaliges Stallgebäude so umgebaut, dass dort Wohnungen untergebracht werden oder es werden Gauben angebaut. Auch leerstehende Dachgeschosse, die zu Wohnungen umgebaut werden, zählen als Umnutzung. Gleiches gilt für Wohnraum, der seit mehr als zehn Jahren nicht mehr genutzt und völlig ausgekernt und grundsaniert wird.
Unter einer umfassenden Modernisierung versteht das ELR, dass eine bereits vorhandene Wohnung an zeitgemäße Wohnverhältnisse angepasst wird. Mindestens drei Gewerke müssen hierzu in Anspruch genommen werden. Es zählen nur abgeschlossene Wohneinheiten.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Der Fördersatz pro Wohneinheit liegt bei einer Umnutzung bei max. 60.000 €, bei Modernisierung / Umbau / Aufstockung bei max. 50.000 €. Bei Projekten von Privatpersonen im Förderschwerpunkt Wohnen kann ein Zuschlag von 5.000 € auf den Maximalfördersatz pro Wohneinheit (Umnutzung = 65.000 €, Modernisierung/Umbau/Aufstockung = 55.000 €) gewährt werden. Dies gilt bei der Anwendung innovativer Holzbaulösungen, also bei Projekten mit CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung liegt der Fördersatz bei 20 %. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit bis zu 30 % bzw. 35 % gefördert werden. Die Höchstförderung liegt bei maximal 300.000 € pro Projekt.
So funktioniert die Antragstellung
Die Antragstellung läuft über die Gemeinde Salem. Die dafür notwendigen Formulare sind auf der Website
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/
oder unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
zu finden.
ACHTUNG: Formulare werden zurzeit noch überarbeitet und werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen bis spätestens 29.08.2025 der Gemeinde Salem vorliegen. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme wird daher empfohlen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an
Anna Huhn, Tel. 07553 / 823-18, E-Mail: anna.huhn@salem-baden.de,um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR.
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