Gemeinde Salem

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Bauen & Wohnen

Bauflächen in Salem

Die Bauplätze in den bestehenden Neubaugebieten (Wohngebiete) der Gemeinde Salem sind vollständig verkauft.
Wir können Ihnen daher aktuell leider keine gemeindlichen Bauplätze anbieten.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Bauverwaltung (Ansprechpartner: Herr Dürrhammer, Tel.: 07553 823-50; E-mail: marc.duerrhammer(@)salem-baden.de).

Allgemeinen Bedingungen der Gemeinde Salem beim Verkauf von Baugrundstücken

Beteiligungen

Die Unterlagen zur erneuten Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanverfahren „Neufrach-Ort, 5. Änderung 2018“ in Neufrach können Sie unter der Rubrik "Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ einsehen.

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Der Gutachterausschuss (siehe unten) für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Abs. 1 – 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) des Landes Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Salem zum 01.01.2023 ermittelt.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung).

Die Bodenrichtwerte wurden nach § 196 Abs. 1 BauGB auf der Kaufpreissammlung flächendeckend mit durchschnittlichen Lagewerten ermittelt. In bebauten Gebieten wurden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken beziehen sich die Kaufpreise auf den reinen Bodenwert ohne Bestand, also beispielsweise ohne Bäume oder Reben.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaft wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt, sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.

Sie können die Bodenrichtwerte auch über das GIS Bürgerportal der Gemeinde und über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abrufen.

Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde Salem.

Veröffentlichung Bodenrichtwerte 2023

Bodenrichtwerte der Teilorte:
Altenbeuren
Beuren
Buggensegel
Grasbeuren
Mimmenhausen
Mittelstenweiler
Neufrach
Oberstenweiler
Rickenbach
Stefansfeld
Tüfingen
Weildorf

Informationen/Flyer zur Grundsteuerreform

Hier finden sie Informationen zur neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg.
Herausgegeben von: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Flyer Grundsteuerreform

Gutachterausschuss

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2019 beschlossen dem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Linzgau-Gehrenberg“ (GAA Linzgau-Gehrenberg) beizutreten.

Der GAA Linzgau-Gehrenberg ist seit dem 01.07.2020 für die Erstellung von Verkehrswertgutachten zuständig, sowie für die Ermittlung der Bodenrichtwerte für unsere Gemeinde. Auskünfte zu den Bodenrichtwerten können ebenfalls bei der Geschäftsstelle des GAA erfragt werden.

Zum 30.06.2020 wurde der aktuelle Gutachterausschuss der Gemeinde Salem aufgelöst.

Ansprechpartner bei der Geschäftsstelle des GAA

Pirmin Strobel
Tel. 07544 / 500372
p.strobel(@)gaa-linzgau-gehrenberg.de

Monika Depta
Tel. 07544 / 500370
m.depta(@)gvv-markdorf.de

Angesiedelt ist der GAA beim Gemeindeverwaltungsverband Markdorf.

Antrag auf Gutachten

Checkliste notwendige Unterlagen GVV für Gutachten

Informationsblatt zur Erstellung eines Wertgutachtens

Gutachterausschussgebührensatzung

 

GIS Bürgerportal

Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Gemeinde Salem.
Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z.B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht).

GIS Bürgerportal

Mietspiegel

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie für eine Wohnung, die Ihren Ansprüchen genügt, aufbringen müssen oder ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist, können Sie im Mietspiegel nachsehen.
Mietspiegel werden von Gemeinden und Interessenvertretungen (z.B.
Mieterverbänden, Haus- und Grundbesitzervereinigungen) gemeinsam erstellt und sollen einen Überblick darüber geben, welche Miete für welche Wohnungen in welcher Gegend angemessen ist - "ortsübliche Vergleichsmiete".
Den Mietspiegel finden Sie hier.
Sowie den Online Rechner Mietspiegel

Lärmaktionsplan

Wasseruntersuchungsergebnisse

Im folgenden finden Sie die Übersicht zu den umfassenden Trinkwasseruntersuchungen der Gemeinde Salem sowie die detaillierten Untersuchungsergebnisse der einzelnen Versorgungsgebiete „HB Neufrach“, „Hochbehälter Beuren“ und „Pumpwerk Daisendorf“

Übersicht

Kindergarten Stefansfeld

Schule Mimmenhausen

Kindergarten Beuren

DGH Tüfingen

Hochwasser

Nähere Informationen finden Sie - hier -.

Weitere Informationen

Ansprechpartner für Fragen

Bei weiterem Informationsbedarf kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 07553 823-56 oder schreiben Sie eine E-Mail an bauamt(@)salem-baden.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.