Kontakt zum Rathaus
Interne Hinweisgeberstelle
Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit - oder im Vorfeld einer solchen - Informationen über Verstöße erlangt haben.
Es ist sichergestellt, dass
- die Meldestelle die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und
- nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen
Erreichbarkeit der internen Meldestelle der Gemeinde Salem
Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der internen Meldestelle im Geschäftsbereich des TMDI zu melden:
Schriftlich:
Gemeinde Salem
Interne Meldestelle
Am Schlosssee 1
88682 Salem
Elektronisch:
interne.meldestelle(@)salem-baden.de
Telefonisch:
07553 823-12
Persönlich:
nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Meldestelle
Anonyme Hinweise werden ebenfalls entgegengenommen.
Diese sind schriftlich an die genannte Adresse (postalisch oder durch Einwurf in den Rathaus-Briefkasten) einzureichen.







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